Rotes Nummernschild - Alles, was du wissen musst

Alles über Nutzung, Kosten und rechtliche Vorgaben für Händlerkennzeichen.

Titel: Rotes Nummernschild - Alles, was du wissen musst

Ein rotes Kennzeichen, auch als Händlerkennzeichen bekannt, ist ein spezielles Nummernschild, das sich durch seine markante rote Beschriftung auszeichnet. Diese roten Nummernschilder sind jedoch nicht für den Privatgebrauch bestimmt. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das rote Kennzeichen – von der Nutzung über die Kosten bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wofür sind rote Kennzeichen gedacht?

Rote Kennzeichen sind ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Unternehmen, die Fahrzeuge testen, überführen oder prüfen müssen, können diese speziellen Nummernschilder beantragen. Dazu zählen:

  • Händler
  • Werkstätten
  • Prüfinstitutionen wie TÜV und Dekra

Mit diesen roten Nummernschildern dürfen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, am Straßenverkehr teilnehmen. Typische Einsätze sind Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungsfahrten – alles im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten.

Rotes Kennzeichen ausleihen – Ist das erlaubt?

Das Ausleihen eines roten Kennzeichens für private Zwecke ist streng verboten. Nur derjenige, dem das Händlerkennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde, darf es nutzen, und das nur im Rahmen seines Gewerbes. Wenn du versuchst, ein rotes Kennzeichen für private Überführungsfahrten zu nutzen, drohen empfindliche Strafen, bis hin zum Entzug der Erlaubnis für das Kennzeichen.

Besonderheiten des roten Nummernschilds

Ein rotes Nummernschild ist in der Regel nicht dauerhaft an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Das bedeutet, dass es flexibel an verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden kann. Dies ist besonders praktisch für Werkstätten oder Händler, die regelmäßig mit verschiedenen Autos arbeiten. Die Zulassungsstelle kann das Händlerkennzeichen befristet oder unbefristet zuteilen, je nachdem, wie es der gewerbliche Bedarf erfordert.

Wie beantragst du ein rotes Kennzeichen?

Ein rotes Kennzeichen kann nur von Gewerbetreibenden beantragt werden. Dafür musst du bestimmte Dokumente einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (z.B. Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)

Neben diesen Dokumenten gibt es auch besondere Pflichten, wie das Führen eines Fahrzeugscheinheftes und eines Fahrtennachweisbuchs. Darin müssen alle Fahrten dokumentiert werden, um Missbrauch vorzubeugen.

Kosten für das rote Nummernschild

Die Kosten für die Erteilung eines roten Kennzeichens variieren je nach Zulassungsbehörde. Die Gebühren können zwischen 26 und 205 Euro liegen. Darüber hinaus fallen jährliche Kosten an, die ebenfalls je nach Behörde unterschiedlich hoch sein können.

Rotes Kennzeichen vs. Kurzzeitkennzeichen

Vor 1998 konnten auch Privatpersonen das rote Nummernschild für Überführungsfahrten nutzen. Das ist heute nicht mehr erlaubt. Wenn du als Privatperson ein Fahrzeug überführen möchtest, musst du stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Diese sind speziell für private Überführungen vorgesehen und sind in der Regel für fünf Tage gültig.

Kann man mit einem roten Kennzeichen ins Ausland fahren?

Grundsätzlich ist es möglich, mit einem roten Kennzeichen ins EU-Ausland zu fahren, wenn es sich um eine Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrt handelt. Dennoch raten viele Zulassungsstellen dazu, für solche Fahrten Exportkennzeichen zu nutzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit

Das rote Kennzeichen bietet Unternehmen im Kfz-Bereich Flexibilität, ist aber streng reglementiert und an klare Bedingungen geknüpft. Für private Zwecke gibt es die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu nutzen. Achte darauf, die Regeln genau einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Du interessierst dich für weitere Kennzeichenarten? Dann schau dir auch den Artikel über Kfz-Kennzeichenarten in Deutschland an.


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