Auto verkauft und abgemeldet – Was gibst du dem Käufer mit?

Hier erfährst du was du dem Käufer mitgeben und beachten musst, damit der Verkauf reibungslos verläuft.

Titel: Auto verkauft und abgemeldet – Was gibst du dem Käufer mit?

Du hast dein Auto verkauft und bereits abgemeldet? Perfekt, dann ist der erste große Schritt schon geschafft! Aber was kommt als Nächstes? Viele Verkäufer sind sich unsicher, welche Unterlagen und Dokumente sie dem Käufer nach der Abmeldung übergeben sollten. Keine Sorge, ich erkläre dir hier, was du dem Käufer mitgeben musst, damit der Kauf reibungslos verläuft und der neue Besitzer sein Auto problemlos anmelden kann.

1. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Dokumente beim Autokauf. Auch wenn das Auto bereits abgemeldet ist, muss der Käufer den Fahrzeugbrief besitzen, um das Auto auf seinen Namen ummelden zu können. Der Fahrzeugbrief bestätigt, dass der Käufer der neue Eigentümer des Fahrzeugs ist.

2. Den abgemeldeten Fahrzeugschein (Teil I)

Auch wenn das Auto abgemeldet ist, benötigt der Käufer den durch die Online Abmeldung entwerteten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), um das Fahrzeug wieder anzumelden. In diesem Dokument sind wichtige Informationen zum Fahrzeug enthalten, die für die Ummeldung notwendig sind. Achte darauf, dass der Fahrzeugschein vollständig und gut erhalten ist.

3. Optional: die Kennzeichen

Falls du diese nicht mehr benötigst und der Käufer das Auto sofort anmelden möchte, kann es hilfreich sein, ihm die abgemeldeten Kennzeichen mitzugeben. Der Käufer kann diese dann bei der Zulassungsstelle verwenden, wenn er das Fahrzeug auf seinen Namen zulässt. Es ist jedoch kein Muss und du kannst diese auch für eine eigene Neuanmeldung oder andere Gründe behalten.

4. Wichtig: Übergabeprotokoll / Kaufvertrag

Ein Übergabeprotokoll oder Kaufvertrag. Hier sollte festgehalten werden, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und welche Mängel oder Besonderheiten das Auto aufweist. Dies schützt dich als Verkäufer vor möglichen Ansprüchen des Käufers und sichert ab, dass das Fahrzeug vollständig übergeben wurde. Am besten erstellt ihr zwei Kopien – eine für dich und eine für den Käufer. Hinweis: notiere auch den genauen Zeitpunkt inklusive Uhrzeit der Übergabe.

5. HU/AU-Bescheinigung (TÜV)

Auch wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, solltest du dem Käufer die gültige HU/AU-Bescheinigung (Haupt- und Abgasuntersuchung, umgangssprachlich „TÜV“) mitgeben, sofern vorhanden. Diese Bescheinigung gibt an, wann das Fahrzeug das letzte Mal geprüft wurde und wann es wieder zur nächsten Prüfung muss. Das wird benötigt, wenn das Fahrzeug mit dieem TÜV wieder zugelassen wird.

6. Bedienungsanleitung und Serviceheft

Das Serviceheft und die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs sind zwar keine Pflicht, aber es ist immer eine nette Geste, diese dem Käufer mitzugeben. Im Serviceheft kann der Käufer nachvollziehen, wann Inspektionen durchgeführt wurden und welche Reparaturen oder Wartungen erledigt wurden. Die Bedienungsanleitung hilft dem Käufer, sich besser mit dem Fahrzeug vertraut zu machen. Auch hilfreich mitzugeben: Belege über Reparaturen am Fahrzeug, erst Recht wenn auf Reparaturen noch Garantien oder Gewährleistung laufen.

Fazit:

Sobald das Auto abgemeldet und verkauft ist, solltest du sicherstellen, dass der Käufer alle wichtigen Unterlagen erhält, um das Fahrzeug problemlos auf seinen Namen anzumelden. Der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und ein Kaufvertrag sind die wichtigsten Dokumente, die du übergeben musst. Zusätzliche Unterlagen wie Kennzeichen, HU/AU-Bescheinigung oder das Serviceheft sind hilfreich und zeigen, dass du den Kauf professionell abwickelst.

Wenn du noch Fragen hast oder dir unsicher bist, was du dem Käufer mitgeben solltest, melde dich gerne bei uns – wir helfen dir weiter! Du erreichst unseren Support täglich per E-Mail oder ganz einfach per Whatsapp Business. Oder gehe jetzt direkt zur Online Abmeldung.


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