Muss ich den TÜV-Bericht mitführen?

Welche Dokumente musst du im Auto mitführen? Alles Wichtige zum TÜV-Bericht und weiteren Pflichtpapieren.

Titel: Muss ich den TÜV-Bericht mitführen?

Muss ich den TÜV-Bericht mitführen?

Als Autofahrer stellst du dir sicher die Frage, welche Dokumente du immer im Auto dabeihaben solltest. Besonders wichtig ist dabei der TÜV-Bericht, der die Hauptuntersuchung (HU) nachweist. Aber musst du diesen Bericht wirklich immer im Auto mitführen?

Muss der TÜV-Bericht ins Auto?

Die klare Antwort lautet: Nein. du musst den TÜV-Bericht (auch TÜV-Bescheinigung genannt) nicht während der Fahrt im Auto mitführen. Das regelt § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Als Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) reicht der Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), der das Datum der nächsten fälligen HU angibt. Dieser Stempel ist für die Polizei bei einer Kontrolle vollkommen ausreichend.

Welche Papiere musst du im Auto dabei haben?

Auch wenn der TÜV-Bericht zu Hause bleiben darf, gibt es einige Dokumente, die du immer im Original mitführen solltest:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1): Dieses Dokument musst du unbedingt dabei haben, da es bestätigt, dass dein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Führerschein: Egal, ob im Scheckkarten-Format oder noch in Papierform – der Führerschein gehört immer ins Handschuhfach oder Deine Brieftasche.
  • Betriebserlaubnis für Tuningteile: Hast du an deinem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen, wie etwa Tuning, solltest du die entsprechenden Betriebserlaubnisse mitführen.
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (empfehlenswert): Im Falle eines Unfalls ist es sinnvoll, alle relevanten Versicherungsdaten schnell vorzeigen zu können.

Welche Dokumente dürfen zu Hause bleiben?

Für einige Dokumente besteht lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Diese musst du nicht während der Fahrt mitführen und kannst sie sicher zu Hause aufbewahren:

  • TÜV-Bericht: Den Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) kannst du beruhigt zu Hause lassen. Der HU-Stempel im Fahrzeugschein ist völlig ausreichend.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2: Dieses Dokument dient als Eigentumsnachweis Deines Fahrzeugs und sollte sicher verwahrt werden. Bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen verbleibt es häufig beim Geldgeber.
  • Kaufvertrag: Dein Kaufvertrag ist der eigentliche Eigentumsnachweis des Fahrzeugs und sollte ebenfalls sicher zu Hause aufbewahrt werden.

Fazit

Du musst den TÜV-Bericht nicht im Auto mitführen, da der HU-Stempel im Fahrzeugschein als Nachweis genügt. Achte jedoch darauf, die wesentlichen Dokumente wie Fahrzeugschein, Führerschein und gegebenenfalls die Betriebserlaubnis für Tuningteile immer im Fahrzeug dabei zu haben. Damit bist du für eine Polizeikontrolle bestens vorbereitet und kannst entspannt unterwegs sein.

Alle Daten und Informationen unterliegen sich regelmäßig verändernden Gesetzen und sind daher ohne Gewähr


Diese Artikel könnten dich ebenfalls interessieren

Newsletter Anmeldung

Melde dich jetzt kostenlos zu unserem Newsletter an und verpasse nie mehr wichtige Informationen rund um dein Fahrzeug, die Zulassung und das Verkehrsrecht.

Mit der Anmeldung stimmst du unseren Datenschutz- und AGBs zu.