Notfahrt - Was ist erlaubt?

Notfahrt ohne Führerschein - Erlaubte Ausnahmen und rechtliche Grundlagen im Notfall.

Titel: Notfahrt - Was ist erlaubt?

Autofahren ohne Führerschein

Hast du schon mal darüber nachgedacht, was passieren würde, wenn du in einer extremen Notsituation ohne Führerschein fahren müsstest? Das Thema "Notfahrt" wirft viele Fragen auf. In diesem Artikel klären wir, was das Gesetz dazu sagt und unter welchen Umständen Ausnahmen möglich sind.

Was sagt das Gesetz zum Autofahren?

In Deutschland ist es klar geregelt: Wer keinen Führerschein der Klasse B besitzt, darf sich nicht ans Steuer eines Autos setzen. Das ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Sollte dennoch jemand ohne gültigen Führerschein fahren, macht er sich strafbar und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Notfahrt: Gibt es Ausnahmen?

In besonderen Ausnahmefällen, bei denen Leib und Leben in Gefahr sind, könnte es allerdings eine rechtliche Grauzone geben. Hier kommt der Begriff des „Übergesetzlichen Notstands“ ins Spiel. Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, als selbst zu fahren, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden, könnte ein Gericht eine Ausnahme machen und von einer Strafe absehen. Wichtig ist jedoch, dass wirklich keine andere Option zur Verfügung steht, um die Gefahr abzuwenden.

Rechtsgrundlage dafür ist § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig..."

Ein solcher übergesetzlicher Notstand könnte zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall vorliegen, in dem schnelles Handeln lebensrettend ist und keine andere Transportmöglichkeit vorhanden ist. Oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, die nur durch sofortiges Eingreifen abgewendet werden kann.

Letztlich entscheidet jedoch immer ein Gericht im Einzelfall, ob eine solche Notfahrt gerechtfertigt war. Dabei wird abgewogen, ob der Schutz von Leib und Leben in der Situation wirklich schwerer wog als die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Was ist der Unterschied zu einem Notfall?

Ein Notfall, wie er im Alltag verstanden wird, tritt bereits dann ein, wenn beispielsweise der Fahrer eines Autos aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterfahren kann. In einem solchen Fall könnte ein anderer Fahrer einspringen, der zwar einen Führerschein besitzt, aber nicht in der Kfz-Versicherungspolice des Fahrzeugs eingetragen ist. Die meisten Versicherungen akzeptieren es in der Regel, wenn dieser Fahrer in einem Notfall übernimmt, selbst wenn es zu einem Unfall kommt.

Doch aufgepasst: Ein Fahrer ohne Führerschein darf auch in einem solchen Notfall nie ans Steuer. Hier gibt es keine Ausnahmen, denn der Besitz eines gültigen Führerscheins bleibt die Grundvoraussetzung für das Führen eines Fahrzeugs.

Insgesamt ist das Thema „Notfahrt“ also ein rechtlich komplexes und heikles Thema, bei dem immer sorgfältig abgewogen werden muss.

Alle Daten und Informationen unterliegen sich regelmäßig verändernden Gesetzen und sind daher ohne Gewähr


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