Dein Wegweiser zur Kfz-Steuer - was du im Jahr 2024 wissen musst

Das Wichtigste zu dem Thema Kfz-Steuer und unser kostenloser Steuer-Rechner für Deutschland

Titel: Dein Wegweiser zur Kfz-Steuer - was du im Jahr 2024 wissen musst

Das Berechnen deiner Kfz-Steuer mag zunächst kompliziert erscheinen, aber keine Sorge, das Bundesfinanzministerium stellt ein praktisches Online-Tool zur Verfügung, das dir hilft, die jährlichen Kosten schnell und einfach herauszufinden. Die Steuer für dein Fahrzeug wird auf Basis verschiedener Kriterien wie CO₂-Ausstoß und Hubraum berechnet.


Wie funktioniert die Kfz-Steuer Berechnung?

Fahrzeuge, die viele Schadstoffe und CO₂ ausstoßen, werden stärker besteuert. Dies ist Teil des Anreizes, umweltfreundlichere Autos zu fördern und so den ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Um deine Kfz-Steuer zu berechnen, musst du einfach die Art deines Fahrzeugs (z.B. PKW oder Motorrad), den Antriebstyp (Diesel oder Benziner), den Hubraum und den CO₂-Ausstoß in den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums eingeben. Diese Daten findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.

Seit 2021 gibt es aufgrund des Klimaschutzprogramms 2030 neue Regelungen, die besonders sprit intensive Neuwagen stärker besteuern. Diese Änderungen berücksichtigen den CO₂-Ausstoß nach dem WLTP-Prüfverfahren, das realistischere Verbrauchsdaten liefert als der alte NEFZ-Zyklus. Für Autos, die nach dem 1. September 2018 zugelassen wurden, kann das bedeuten, dass du als Neubesitzer höhere Steuern zahlst als jemand, der sein Fahrzeug vor dieser Umstellung angemeldet hat.


Steuer Zusammensetzung 2024

So setzt sich die Steuer in 2024 für Fahrzeuge zusammen, die nach dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden.

CO₂-Austoß (WLTP) in g/kmCO₂ Steuer pro g/km
über 95 bis 1152,00 €
über 115 bis 1352,20 €
über 135 bis 1552,50 €
über 155 bis 1752,90 €
über 175 bis 1953,40 €
über 1954,00€

Quelle: Zoll Online

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Fahrzeug Steuer für ältere Fahrzeuge:

Autos, die vor dem 5. November 2008 zum ersten Mal zugelassen wurden, fallen noch unter die alte Regelung der Kfz-Steuer, die sich sowohl nach dem Hubraum als auch nach der Schadstoffklasse richtet. Die ursprünglich für das Jahr 2013 vorgesehene Umstellung dieser Fahrzeuge auf die CO₂-basierte Steuer ist bisher nicht erfolgt.

Für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, wird die Kfz-Steuer nach der für den Halter günstigeren Methode berechnet, also entweder nach der alten Hubraumsteuer oder der neuen CO₂-Steuer. Für diese Berechnung nach der sogenannten „Günstiger-Regelung“ muss der Fahrzeughalter nichts unternehmen; das Finanzamt führt die Berechnung automatisch durch.

Ab dem 1. Juli 2009 erstzugelassene Pkw unterliegen der CO₂-basierten Steuer. Für diese Fahrzeuge gilt, dass bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 die ersten 120 g/km CO₂-Emissionen steuerfrei sind. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2012 zugelassen wurden, sinkt dieser Freibetrag auf 110 g/km, und für ab dem 1. Januar 2014 zugelassene Fahrzeuge weiter auf 95 g/km. Die gestaffelten Steuersätze, die 2021 eingeführt wurden und sich nach dem CO₂-Ausstoß richten, gelten nicht für diese älteren Fahrzeuge.


Berechnung bei Elektroautos:

Elektroautos sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit, was die Anschaffung solcher Modelle noch attraktiver macht. Und wenn du ein Fahrzeug mit alternativen Kraftstoffen wie Autogas oder Erdgas fährst, profitierst du oft von niedrigeren Steuersätzen dank geringerer CO₂-Emissionen.


Kfz-Steuer für Motorräder:

Für Motorräder fällt die Kfz-Steuer je angefangenen 25 cm³ Hubraum bei 1,84 Euro jährlich an. Bei Leichtkrafträdern, die eine maximale Nennleistung von 11 kW aufweisen und bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von bis zu 125 cm³ haben, wird keine Kfz-Steuer erhoben, da sie von der Zulassungspflicht befreit sind. Dies gilt ebenfalls für Kleinkrafträder, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren, einen Verbrennungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum besitzen oder mit einem Elektromotor ausgestattet sind, dessen Nenndauerleistung 4 kW nicht überschreitet.


Besondere Umstände

Hast du besondere Umstände, wie eine Behinderung, kannst du ebenfalls Steuervergünstigungen oder -befreiungen beantragen. Diese gelten spezifisch für das Fahrzeug, das aufgrund der Behinderung genutzt wird.


Fazit:

Alles in allem ist die Kfz-Steuer ein wichtiger Bestandteil deiner Fahrzeugkosten. Mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums kannst du leicht herausfinden, wie viel du zahlen musst, damit du besser planen kannst. Und vergiss nicht: Die Wahl eines umweltfreundlicheren Autos kann deine Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig der Umwelt helfen.

Alle Daten und Informationen unterliegen sich regelmäßig verändernden Gesetzen und sind daher ohne Gewähr


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