Wer darf eigentlich mein Auto abmelden?
Kann ich einen Freund oder Bekannten zur Fahrzeugabmeldung schicken? Und ich das auch online erledigen?
Du hast ein Auto, das nicht mehr gefahren wird, und fragst dich, wer es in Deutschland abmelden kann? Ob du umziehst, dein Auto verkauft hast oder es einfach nicht mehr brauchst – die Abmeldung ist ein wichtiger Schritt, um unnötige Kosten zu vermeiden. Doch wer ist eigentlich berechtigt, diesen Schritt zu gehen? Hier erfährst du alles Wichtige dazu.
Der Fahrzeughalter
Ganz oben auf der Liste stehst natürlich du als der Fahrzeughalter selbst. Logisch, oder? Wenn das Auto auf deinen Namen angemeldet ist, kannst du es auch ohne Probleme abmelden. Dafür brauchst du nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) und die Nummernschilder. Auch ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle nicht mehr möglich, du kannst dieses bequem von zuhause aus machen.
Freunde und Bekannte
Wenn dein Auto zum Beispiel zuletzt vor 2015 angemeldet wurde, gibt es die Möglichkeit der Online-Abmeldung leider nicht. Wenn das der Fall ist, musst du leider entweder selber zur Zulassungstelle, oder ein Freund oder Bekannter. Diese brauchen von dir lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) und die Nummernschilder. Für die Abmeldung durch Dritte ist keine Vollmacht möglich.
Das Auto Abmelden lassen durch Käufer
Auch gibt es die Option das Auto beim Verkauf dem Käufer mitzugeben. Dieser profitiert davon, dass er für die Rückführung nach Hause keine teure Tageszulassung benötigt. Dennoch solltest du hier extrem vorsichtig sein. Auch Wenn der Käufer dein Auto abmelden kann, heißt es nicht notwendigerweise, dass er dieses auch sofort und wie verabredet tut. Auch hilft hier kein Zusatzvertrag oder ähnliches. Solange das Auto auf deinen Namen läuft, bist du nämlich für Steuern und Versicherung verantwortlich, und haftest bei einem Unfall auch weiterhin selbst. Immerhin bist und bleibst du der eingetragene Fahrzeughalter. Also beachte stets: melde das Auto lieber direkt online ab. Wir raten: übergebe dein Auto niemals angemeldet an irgendeine Dritte Person, die du nicht kennst. Auch keinen Händler.
Fazit:
Ein Auto kann in Deutschland von jedem abgemeldet werden, der die Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden Nummernschilder hat. Dennoch solltest du aufpassen, dass dein Fahrzeug nicht den Eigentümer mit dir als Halter wechselt, da du als Fahrzeughalter weiterhin für das Fahrzeug und dessen Betrieb haftest und zahlst. Melde dein Auto am besten sofort bei uns in der Online Abmeldung ab.
Wir wünschen wie immer eine sichere und angenehme Fahrt!
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